Eine Marke der VersOffice GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für VersMarketing mit den Web­sites versmarketing.de und verscloud.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gel­tung, Begriffsdefinitionen

(1) VersOffice GmbH, VersOffice GmbH, Vero­na­straße 10, 55411 Bin­gen am Rhein, Deutsch­land (im Fol­gen­den: „wir“ oder „VersMarketing“) betreibt unter den Web­sei­ten https://versmarketing.de und https://verscloud.de einen Online-Shop für Digi­tale Güter und Dienst­leis­tun­gen. Die nach­fol­gen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Leis­tun­gen zwi­schen uns und unse­ren Kun­den (im Fol­gen­den: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeit­punkt der Bestel­lung gül­ti­gen Fas­sung, soweit nicht etwas ande­res aus­drück­lich ver­ein­bart wurde.

§ 2 Zustan­de­kom­men der Ver­träge, Spei­che­rung des Vertragstextes

(1) Die fol­gen­den Rege­lun­gen über den Ver­trags­ab­schluss gel­ten für Bestel­lun­gen über unse­ren Online-Shop unter https://versmarketing.de und https://verscloud.de.

(2) Unsere Pro­dukt­dar­stel­lun­gen im Inter­net sind unver­bind­lich und kein ver­bind­li­ches Ange­bot zum Abschluss eines Vertrages.

(3) Bei Ein­gang einer Bestel­lung in unse­rem Online-Shop gel­ten fol­gende Rege­lun­gen: Der Kunde gibt ein bin­den­des Ver­trags­an­ge­bot ab, indem er die in unse­rem Online-Shop vor­ge­se­hene Bestell­pro­ze­dur erfolg­reich durch­läuft. Die Bestel­lung erfolgt in fol­gen­den Schritten:

  1. Aus­wahl der digi­ta­len Güter, der gewähl­ten Dienstleistung(en),
  2. Hin­zu­fü­gen der Pro­dukte durch Ankli­cken des ent­spre­chen­den But­tons (z.B. „In den Waren­korb“, „In die Ein­kaufs­ta­sche“ o.ä.),
  3. Prü­fung der Anga­ben im Warenkorb,
  4. Auf­ru­fen der Bestell­über­sicht durch Ankli­cken des ent­spre­chen­den But­tons (z.B. „Wei­ter zur Kasse“, „Wei­ter zur Zah­lung“, „Zur Bestell­über­sicht“ o.ä.),
  5. Eingabe/Prüfung der Adress- und Kon­takt­da­ten, Aus­wahl der Zah­lungs­art, Bestä­ti­gung der AGB und Widerrufsbelehrung,
  6. Abschluss der Bestel­lung durch Betä­ti­gung des But­tons „Jetzt kau­fen“. Dies stellt Ihre ver­bind­li­che Bestel­lung dar.
  7. Der Ver­trag kommt zustande, indem Ihnen inner­halb von drei Werk­ta­gen an die ange­ge­bene E-Mail-Adresse eine Bestell­be­stä­ti­gung von uns zugeht.

(4) Im Falle des Ver­trags­schlus­ses kommt der Ver­trag mit VersOffice GmbH, VersOffice GmbH, Vero­na­straße 10, 55411 Bin­gen am Rhein, Deutsch­land zustande.

(5) Vor der Bestel­lung kön­nen die Ver­trags­da­ten über die Druck­funk­tion des Brow­sers aus­ge­druckt oder elek­tro­nisch gesi­chert wer­den. Die Abwick­lung der Bestel­lung und Über­mitt­lung aller im Zusam­men­hang mit dem Ver­trags­schluss erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen, ins­be­son­dere der Bestell­da­ten, der AGB und der Wider­rufs­be­leh­rung, erfolgt per E-Mail nach dem Aus­lö­sen der Bestel­lung durch Sie, zum Teil auto­ma­ti­siert. Wir spei­chern den Ver­trags­text nach Ver­trags­schluss nicht.

(6) Ein­ga­be­feh­ler kön­nen mit­tels der übli­chen Tas­ta­tur-, Maus- und Brow­ser-Funk­tio­nen (z.B. »Zurück-But­ton« des Brow­sers) berich­tigt wer­den. Sie kön­nen auch dadurch berich­tigt wer­den, dass Sie den Bestell­vor­gang vor­zei­tig abbre­chen, das Brow­ser­fens­ter schlie­ßen und den Vor­gang wiederholen.

(7) Die Abwick­lung der Bestel­lung und Über­mitt­lung aller im Zusam­men­hang mit dem Ver­trags­schluss erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen erfolgt per E-Mail zum Teil auto­ma­ti­siert. Sie haben des­halb sicher­zu­stel­len, dass die von Ihnen bei uns hin­ter­legte E-Mail-Adresse zutref­fend ist, der Emp­fang der E-Mails tech­nisch sicher­ge­stellt und ins­be­son­dere nicht durch SPAM-Fil­ter ver­hin­dert wird.

(8) Ein Ver­kauf erfolgt aus­schließ­lich an Gewer­be­trei­bende, Frei­be­ruf­ler und Unternehmer.

§ 3 Gegen­stand des Ver­tra­ges und wesent­li­che Merk­male der Produkte

(1) Der Anbie­ter stellt dem Kun­den ent­spre­chend der jewei­li­gen Leis­tungs­be­schrei­bung des gewähl­ten Tarifs ein betriebs­be­rei­tes Werb­site-CMS zur Ver­fü­gung und schul­det sein Bemü­hen, die vom Kun­den ver­trags­ge­mäß gespei­cher­ten Daten über das vom Anbie­ter zu unter­hal­tende Netz und das damit ver­bun­dene Inter­net für die Öffent­lich­keit abruf­bar zu machen (ins­ge­samt als “Web­hosting­leis­tun­gen” oder als “Web­ser­ver” bezeich­net). Der Kunde hat weder ding­li­che Rechte an der Ser­ver­hard­ware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räum­lich­kei­ten, in denen sich die Ser­ver­hard­ware befin­det. Der Anbie­ter gewähr­leis­tet eine Erreich­bar­keit von 99% im Jah­res­durch­schnitt. Der Anbie­ter ist für die Erreich­bar­keit nur inso­weit ver­ant­wort­lich, als die Nicht­ab­ruf­bar­keit auf den von ihm betrie­be­nen Teil des Net­zes oder den Web­ser­ver selbst zurück­zu­füh­ren ist.

(2) Soweit in der jewei­li­gen Leis­tungs­be­schrei­bung des gewähl­ten Tarifs eine bestimmte Spei­cher­ka­pa­zi­tät genannt ist, gilt diese für den gesam­ten, gemäß Leis­tungs­be­schrei­bung auf dem Web­ser­ver zur Ver­fü­gung ste­hen­den Spei­cher­platz und dient unter ande­rem auch der Spei­che­rung von Log-Files etc.

(3) Dem Anbie­ter bleibt das Recht vor­be­hal­ten, Leis­tun­gen zu erwei­tern und Ver­bes­se­run­gen vor­zu­neh­men, wenn diese dem tech­ni­schen Fort­schritt die­nen, not­wen­dig erschei­nen, um Miss­brauch zu ver­hin­dern, oder der Anbie­ter auf­grund gesetz­li­cher Vor­schrif­ten hierzu ver­pflich­tet ist. Sons­tige Ände­run­gen des Ver­trags­in­halts, ein­schließ­lich die­ser AGB, kann der Anbie­ter – mit Zustim­mung des Kun­den – vor­neh­men, sofern die Ände­rung unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen des Anbie­ters für den Kun­den zumut­bar ist. Unzu­mut­bar ist ins­be­son­dere jede Ver­trags­än­de­rung, die eine Redu­zie­rung der ver­trag­li­chen Haupt­leis­tun­gen des Anbie­ters zur Folge hat. Die ver­trag­li­chen Haupt­leis­tun­gen sind in der jewei­li­gen Tarif­leis­tungs­be­schrei­bung als sol­che bezeich­net. Besteht die Ände­rung des Ver­tra­ges in einer Erhö­hung der vom Kun­den zu ent­rich­ten­den Ent­gelte, so rich­tet sich deren Zuläs­sig­keit nach Zif­fer 9.5 die­ser AGB. Die Zustim­mung zur Ände­rung des Ver­tra­ges gilt als erteilt, wenn der Kunde der Ände­rung nicht inner­halb eines Monats nach Zugang der Ände­rungs­mit­tei­lung wider­spricht. Der Anbie­ter ver­pflich­tet sich, den Kun­den im Zuge der Ände­rungs­mit­tei­lung auf die Fol­gen eines unter­las­se­nen Wider­spruchs hinzuweisen.

(4) Frei­wil­lige, unent­gelt­li­che Dienste und Leis­tun­gen des Anbie­ters, die aus­drück­lich als sol­che bezeich­net und nicht Teil der Leis­tungs­be­schrei­bung sind, kön­nen vom Anbie­ter jeder­zeit ein­ge­stellt wer­den. Der Anbie­ter wird bei Ände­run­gen und der Ein­stel­lung kos­ten­lo­ser Dienste und Leis­tun­gen auf die berech­tig­ten Inter­es­sen des Kun­den Rück­sicht nehmen.<

(5) Der Anbie­ter hat das Recht, sich zur Leis­tungs­er­brin­gung jeder­zeit und in belie­bi­gem Umfang Drit­ter zu bedienen.

(6) Der Anbie­ter kann dar­über hin­aus seine Rechte und Pflich­ten aus die­sem Ver­trag auf einen oder meh­rere Dritte über­tra­gen (“Ver­trags­über­nahme”). Der Anbie­ter hat dem Kun­den die Ver­trags­über­nahme min­des­tens vier Wochen vor dem Zeit­punkt der Über­nahme mit­zu­tei­len. Für den Fall der Ver­trags­über­nahme steht dem Kun­den das Recht zu, den Ver­trag mit Wir­kung zum Zeit­punkt der Ver­trags­über­nahme zu kündigen.<

(7) Bei unse­rem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:

  1. Der Ver­kauf von digi­ta­len Gütern, z.B. Soft­ware oder Medi­en­down­loads. Die kon­kret ange­bo­te­nen digi­ta­len Güter kön­nen Sie unse­ren Arti­kel­sei­ten entnehmen.
  2. Die Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen. Die kon­kret ange­bo­te­nen Dienst­leis­tun­gen kön­nen Sie unse­ren Arti­kel­sei­ten entnehmen.

(8) Die wesent­li­chen Merk­male der digi­ta­len Güter und Dienst­leis­tun­gen fin­den sich in der Artikelbeschreibung.

(9) Für den Ver­kauf digi­ta­ler Pro­dukte gel­ten die aus der Pro­dukt­be­schrei­bung ersicht­li­chen oder sich sonst aus den Umstän­den erge­ben­den Beschrän­kun­gen, ins­be­son­dere zu Hard- und/oder Soft­ware­an­for­de­run­gen an die Ziel­um­ge­bung. Wenn nicht aus­drück­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist, ist Ver­trags­ge­gen­stand nur die pri­vate und gewerb­li­che Nut­zung der Pro­dukte ohne das Recht zur Wei­ter­ver­äu­ße­rung oder Unterlizensierung.

§ 4 Ver­trags­lauf­zeit, Ver­trags­ver­län­ge­rung und -kün­di­gung, Ein­stel­lung der Leistung

(1) Soweit sich nicht aus der jewei­li­gen Leis­tungs­be­schrei­bung etwas ande­res ergibt, hat der Ver­trag eine Lauf­zeit von einem Monat und ver­län­gert sich jeweils um den­sel­ben Zeit­raum, wenn der Ver­trag nicht einen Monat vor Ende der jewei­li­gen Lauf­zeit gekün­digt wird.

(2) Unbe­rührt bleibt das Recht bei­der Ver­trags­par­teien zur frist­lo­sen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund. Ein wich­ti­ger Grund für den Anbie­ter ist ins­be­son­dere dann gege­ben, wenn min­des­tens einer der fol­gen­den Sach­ver­halte vor­liegt: – der Kunde ver­stößt trotz Abmah­nung schuld­haft gegen eine ver­trag­li­che Pflicht; – der Kunde besei­tigt trotz Abmah­nung nicht inner­halb ange­mes­se­ner Frist eine Ver­trags- oder Rechtsverletzung.

Eine Abmah­nung ist ent­behr­lich wenn es sich um einen Ver­stoß han­delt, der eine Fort­set­zung des Ver­tra­ges für den Anbie­ter unzu­mut­bar macht. Dies ist ins­be­son­dere der Fall: – bei gra­vie­ren­den Ver­trags- oder Rechts­ver­stö­ßen, wie z.B. – erheb­li­chen Ver­stö­ßen i.S.d §§ 23, 24 Jugend­me­di­en­schutz- Staats­ver­tra­ges und/oder – erheb­li­chen Urhe­ber­rechts­ver­stö­ßen durch Spei­che­rung und/oder zum Abruf Bereit­hal­ten sol­cher Inhalte ins­be­son­dere Musik, Bil­der, Videos, Soft­ware etc. und/oder – der Spei­che­rung und/oder dem zum Abruf Bereit­hal­ten von Inhal­ten, deren Spei­che­rung und/oder das zum Abruf Bereit­hal­ten straf­bar ist – bei Straf­ta­ten des Kun­den gegen den Anbie­ter oder andere Kun­den des Anbie­ters, ins­be­son­dere bei straf­ba­rer Aus­spä­hung oder Mani­pu­la­tio­nen der Daten des Anbie­ters oder ande­rer Kun­den des Anbieters.

(3) Die Kün­di­gung zum jewei­li­gen Tarif zusätz­lich gewähl­ter Optio­nen, ins­be­son­dere zusätz­li­cher Domains, lässt das Ver­trags­ver­hält­nis ins­ge­samt unberührt.

(4) Die ordent­li­che und außer­or­dent­li­che Kün­di­gung bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form. Eine ordent­li­che (frist­ge­rechte Kün­di­gung zum regu­lä­ren Lauf­zeit­ende) kann sei­tens des Kun­den alter­na­tiv auch als “Online-Kün­di­gung” über das Kun­den­menü erfol­gen, wenn zwi­schen dem Kun­den und dem Anbie­ter diese Mög­lich­keit ver­ein­bart wurde.

(5) Nach Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses ist der Anbie­ter zur Erbrin­gung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen nicht mehr ver­pflich­tet. Spä­tes­tens sie­ben Tage nach Ver­trags­ende kann der Anbie­ter sämt­li­che auf dem Web­ser­ver befind­li­che Daten des Kun­den, ein­schließ­lich in den Post­fä­chern befind­li­cher E-Mails, löschen. Die recht­zei­tige Spei­che­rung und Siche­rung der Daten liegt daher in der Ver­ant­wor­tung des Kun­den. Dar­über hin­aus ist der Anbie­ter nach Been­di­gung des Ver­tra­ges berech­tigt Domains des Kun­den, die nicht zu einem neuen Pro­vi­der über­tra­gen wur­den, freizugeben.

§ 5 Preise, Ver­sand­kos­ten und Lieferung

(1) Die Höhe der vom Kun­den an den Anbie­ter zu bezah­len­den Ent­gelte und der jewei­lige Abrech­nungs­zeit­raum erge­ben sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung des vom Kun­den gewähl­ten Tarifs. Die nut­zungs­un­ab­hän­gi­gen Ent­gelte wer­den monat­lich im Vor­aus fäl­lig, die nut­zungs­ab­hän­gi­gen Ent­gelte mit Rechnungsstellung.

(2) Die Rech­nungs­stel­lung erfolgt Ver­sand der der Rech­nung per Mail und Post.

(3) Wählt der Kunde als Zah­lungs­art Last­schrift, ermäch­tigt er den Anbie­ter, die vom Kun­den zu erbrin­gen­den Zah­lun­gen zu Las­ten eines vom Kun­den ange­ge­be­nen Kon­tos ein­zu­zie­hen. Der Kunde hat für aus­rei­chende Deckung des Kon­tos Sorge zu tra­gen. Ist auf­grund eines vom Kun­den zu ver­tre­ten­den Grun­des eine Teil­nahme am Last­schrift­ver­fah­ren nicht mög­lich oder erfolgt eine vom Kun­den zu ver­tre­tende Rück­last­schrift, ist der Kunde ver­pflich­tet, dem Anbie­ter die hier­für anfal­len­den Bank­ge­büh­ren zu erstat­ten. Dane­ben hat der Kunde dem Anbie­ter die hier­für ver­ein­barte Bear­bei­tungs­ge­bühr (der­zeit 10,00 EUR je Rück­last­schrift) zu bezahlen.

(4) Befin­det sich der Kunde mit einer Zah­lung min­des­tens sie­ben Tage in Ver­zug, ist der Anbie­ter berech­tigt, seine Leis­tung zu ver­wei­gern. In der Regel geschieht dies durch die Sper­rung des Accounts (Zif­fer 12.1). Befin­det sich der Kunde mit einer Zah­lung min­des­tens 14 Tage in Ver­zug, ist der Anbie­ter berech­tigt, das gesamte Ver­trags­ver­hält­nis mit dem Kun­den außer­or­dent­lich zu kündigen.<

(5) Der Anbie­ter ist berech­tigt, die Ent­gelte für seine Dienst­leis­tun­gen jeder­zeit frei zu erhö­hen. Des Wei­te­ren ist er berech­tigt, die Ent­gelte für lau­fende Abon­ne­ments ange­mes­sen zu erhö­hen. In jedem Fall ange­mes­sen ist inso­weit eine jähr­li­che Erhö­hung um etwa 10%. Die Ent­gel­t­er­hö­hung bedarf der Zustim­mung des Kun­den. Die Zustim­mung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Erhö­hung nicht bin­nen eines Monats nach Zugang der Ände­rungs­mit­tei­lung wider­spricht. Der Anbie­ter ist ver­pflich­tet, den Kun­den mit der Ände­rungs­mit­tei­lung auf die Fol­gen eines unter­las­se­nen Wider­spruchs hin­zu­wei­sen. Wider­spricht der Kunde der Preis­er­hö­hung, steht dem Anbie­ter ein Son­der­kün­di­gungs­recht zu.

(6) Vor­aus­be­zahlte Ent­gelte wer­den dem Kun­den erstat­tet, wenn der Ver­trag vor Ablauf des Abrech­nungs­zeit­raums endet. Im Falle einer wirk­sa­men außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung durch den Anbie­ter hat die­ser Anspruch auf Zah­lung des Ent­gelts für die gesamte ver­ein­barte Dauer des Vertrages.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Zurück­be­hal­tungs­recht kön­nen Sie nur aus­üben, soweit es sich um For­de­run­gen aus dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis handelt.

§ 7 All­ge­meine Pflich­ten des Kunden

(1) Für die Domain selbst sowie für sämt­li­che Inhalte, die der Kunde auf dem Web­ser­ver abruf­bar hält oder spei­chert ist alleine der Kunde ver­ant­wort­lich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem ande­ren Web­ser­ver als dem des Anbie­ters abge­legt sind und ledig­lich unter einer über den Anbie­ter regis­trier­ten Domain bzw. Sub­do­main abruf­bar sind. Der Kunde ist im Rah­men sei­ner Ver­pflich­tung zur Ein­hal­tung der gesetz­li­chen und ver­trag­li­chen Rege­lun­gen auch für das Ver­hal­ten Drit­ter, die in sei­nem Auf­trag tätig wer­den, ins­be­son­dere von Erfül­lungs- und Ver­rich­tungs­ge­hil­fen ver­ant­wort­lich. Dies gilt auch für sons­tige Dritte, denen er wis­sent­lich Zugangs­da­ten zu den Diens­ten und Leis­tun­gen des Anbie­ters zur Ver­fü­gung stellt. Der Anbie­ter ist nicht ver­pflich­tet, den Web­ser­ver des Kun­den auf even­tu­elle Ver­stöße zu prüfen.

(2) Der Kunde ver­pflich­tet sich, die vom Anbie­ter zum Zwe­cke des Zugangs erhal­te­nen Pass­wör­ter streng geheim zu hal­ten und den Anbie­ter unver­züg­lich zu infor­mie­ren, sobald er davon Kennt­nis erlangt, dass unbe­fug­ten Drit­ten das Pass­wort bekannt ist.<

(3) Der Kunde ist ver­pflich­tet, dem Anbie­ter sei­nen voll­stän­di­gen Namen und eine ladungs­fä­hige Post­an­schrift (keine Post­fach- oder sons­tige anonyme Adresse), EMail­adresse und Tele­fon­num­mer anzu­ge­ben. Der Kunde ver­si­chert, dass alle dem Anbie­ter mit­ge­teil­ten Daten rich­tig und voll­stän­dig sind. Der Kunde hat bei Ände­run­gen, die Daten unver­züg­lich durch Mit­tei­lung an den Anbie­ter per Post, Tele­fax oder E-Mail zu aktualisieren.

(4) Der Kunde ver­pflich­tet sich im Falle eines Ver­sto­ßes gegen Zif­fer 6.3 zur Zah­lung einer Ver­trags­strafe gem. Zif­fer 13.

(5) Der Kunde ver­pflich­tet sich, den Anbie­ter unver­züg­lich und voll­stän­dig zu infor­mie­ren, falls er aus der Ver­wen­dung der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Dienste gericht­lich oder außer­ge­richt­lich in Anspruch genom­men wird.

(6) Dem Kun­den obliegt es, alle Dateien und Soft­ware­ein­stel­lun­gen, auf die er zugrei­fen kann, selbst regel­mä­ßig zu sichern. Die Daten­si­che­rung hat jeden­falls vor Vor­nahme jeder vom Kun­den vor­ge­nom­me­nen Ände­rung zu erfol­gen sowie vor War­tungs­ar­bei­ten des Anbie­ters, soweit diese recht­zei­tig durch den Anbie­ter ange­kün­digt wur­den. Die vom Kun­den erstell­ten Siche­rungs­ko­pien sind kei­nes­falls auf dem Web­ser­ver zu speichern.

§ 8 Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen, Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten, Rechte Dritter

(1) Der Kunde hat sicher­zu­stel­len, dass die Inter­net-Prä­sen­zen die Ser­ver­sta­bi­li­tät, Ser­ver­per­for­mance oder Ser­ver­ver­füg­bar­keit nicht ent­ge­gen der ver­trag­lich vor­aus­ge­setz­ten Ver­wen­dung beein­träch­tigt wer­den. Ins­be­son­dere ist es dem Kun­den nur mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung des Anbie­ters gestat­tet, externe Scripte (Java­Script u.ä.) einzusetzen.

(2) Der Kunde ist ver­pflich­tet im Rah­men der gesetz­li­chen Regeln, ins­be­son­dere unter Ein­hal­tung des TMG, vor­ge­schrie­bene Anga­ben auf sei­ner Web­site zu machen.

(3) Die vom Web­ser­ver abruf­ba­ren Inhalte, gespei­cherte Daten, ein­ge­blen­dete Ban­ner sowie die, bei der Ein­tra­gung in Such­ma­schi­nen ver­wen­de­ten Schlüs­sel­wör­ter dür­fen nicht gegen gesetz­li­che Ver­bote, die guten Sit­ten oder Rechte Drit­ter (ins­be­son­dere Mar­ken, Namens- und Urhe­ber­rechte) ver­sto­ßen. Dem Kun­den ist es auch nicht gestat­tet por­no­gra­phi­sche Inhalte sowie auf Gewinn­erzie­lung gerich­te­ten Leis­tun­gen anzu­bie­ten oder anbie­ten zu las­sen, die por­no­gra­phi­sche und/oder ero­ti­sche Inhalte (z. B. Nackt­bil­der, Peep­shows etc.) zum Gegen­stand haben.
(4) Der Kunde ver­pflich­tet sich im Falle eines Ver­sto­ßes gegen die Zif­fern 7.1 bis 7.3 zur Zah­lung einer Ver­trags­strafe gem. Zif­fer 13.

§ 9 E-Mail-Emp­fang und –Ver­sand, Ver­bot und Ver­trags­strafe für “Spam”-E-Mails

8.1. Der Anbie­ter hat das Recht, die Maxi­mal­größe der zu ver­sen­den­den E-Mails jeweils auf einen ange­mes­se­nen Wert zu beschrän­ken. Soweit sich aus der jewei­li­gen Leis­tungs­be­schrei­bung nichts ande­res ergibt, beträgt die­ser Wert 50 MB.

8.2. Der Ver­sand von E-Mails über Sys­teme bzw. Ser­ver des Anbie­ters sowie der Ver­sand über Domains, die über den Anbie­ter regis­triert sind, ist unzu­läs­sig, soweit es sich um einen mas­sen­haf­ten Ver­sand von E-Mails an Emp­fän­ger ohne deren Ein­wil­li­gung han­delt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail han­delt und eine Ein­wil­li­gung des Emp­fän­gers nicht vor­liegt obwohl diese erfor­der­lich ist (ins­ge­samt nach­fol­gend als “Spam” bezeich­net). Der Nach­weis einer Ein­wil­li­gung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jewei­li­gen Emp­fän­gers obliegt dem Kun­den. Kun­den ist auch unter­sagt mit­tels über andere Anbie­ter ver­sandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewer­ben, die unter einer über den Anbie­ter regis­trier­ten Domain abruf­bar sind oder die beim Anbie­ter gehos­tet werden.

(4) Der Kunde ver­pflich­tet sich im Falle eines Ver­sto­ßes gegen Zif­fer 8.2 und/oder Zif­fer 8.3 zur Zah­lung einer Ver­trags­strafe gem. Zif­fer 13.

§ 10 Leistungsstörungen

(1) Für Leis­tungs­stö­run­gen ist der Anbie­ter nur ver­ant­wort­lich soweit diese die von ihm nach Zif­fer 3.1 zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen betref­fen. Ins­be­son­dere für die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der eigent­li­chen Inter­net-Prä­senz des Kun­den, bestehend aus den auf den Web­ser­ver auf­ge­spiel­ten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist der Anbie­ter nicht verantwortlich.

(2) Stö­run­gen hat der Anbie­ter im Rah­men der tech­ni­schen und betrieb­li­chen Mög­lich­kei­ten unver­züg­lich zu besei­ti­gen. Der Kunde ist ver­pflich­tet, dem Anbie­ter für ihn erkenn­bare Stö­run­gen unver­züg­lich anzu­zei­gen (“Stö­rungs­mel­dung”). Erfolgt die Besei­ti­gung der Stö­rung nicht inner­halb eines ange­mes­se­nen Zeit­raums, hat der Kunde dem Anbie­ter eine ange­mes­sene Nach­frist zu set­zen. Wird die Stö­rung inner­halb die­ser Nach­frist nicht besei­tigt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des ihm ent­stan­de­nen Scha­dens im Rah­men der Zif­fer 11.

(3) Wird die Funk­ti­ons­fä­hig­keit des Web­ser­vers auf­grund nicht ver­trags­ge­mä­ßer Inhalte oder auf­grund einer über den ver­trag­lich vor­aus­ge­setz­ten Gebrauch hin­aus­ge­hende Nut­zung beein­träch­tigt, kann der Kunde hin­sicht­lich hier­auf beru­hen­der Stö­run­gen keine Rechte gel­tend machen. Im Falle höhe­rer Gewalt ist der Anbie­ter von der Leis­tungs­pflicht befreit. Hierzu zäh­len ins­be­son­dere recht­mä­ßige Arbeits­kampf­maß­nah­men, auch in Dritt­be­trie­ben und behörd­li­che Maß­nah­men, soweit nicht vom Anbie­ter verschuldet.

§ 11 Haftung

(1) Vor­be­halt­lich der nach­fol­gen­den Aus­nah­men ist unsere Haf­tung für ver­trag­li­che Pflicht­ver­let­zun­gen sowie aus uner­laub­ter Hand­lung auf Vor­satz oder grobe Fahr­läs­sig­keit beschränkt.

(2) Wir haf­ten bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit im Falle der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit oder bei Ver­let­zung einer ver­trags­we­sent­li­chen Pflicht unbe­schränkt. Wenn wir durch leichte Fahr­läs­sig­keit mit der Leis­tung in Ver­zug gera­ten sind, wenn die Leis­tung unmög­lich gewor­den ist oder wenn wir eine ver­trags­we­sent­li­che Pflicht ver­letzt haben, ist die Haf­tung für dar­auf zurück­zu­füh­rende Sach- und Ver­mö­gens­schä­den auf den ver­trags­ty­pisch vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. Eine ver­trags­we­sent­li­che Pflicht ist eine sol­che, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det und auf deren Ein­hal­tung Sie regel­mä­ßig ver­trauen dür­fen. Dazu gehört ins­be­son­dere unsere Pflicht zum Tätig­wer­den und der Erfül­lung der ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tung, die in § 3 beschrie­ben wird.

(3) Soweit nicht Zif­fer 11.2 ein­greift, haf­tet der Anbie­ter bei der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten der Höhe nach begrenzt auf den ver­trags­ty­pisch vor­her­seh­ba­ren Scha­den. Die Haf­tungs­höchst­summe ist dar­über hin­aus in ande­ren Fäl­len, als denen der Zif­fer 11.2 begrenzt auf die Höhe des vom Kun­den zu ent­rich­te­ten Jahresentgelts.

(4) Bei einem vom Anbie­ter ver­schul­de­ten Daten­ver­lust, haf­tet der Anbie­ter aus­schließ­lich für die Kos­ten der Rück­si­che­rung und Wie­der­her­stel­lung von Daten, die auch bei einer ord­nungs­ge­mäß erfolg­ten Siche­rung der Daten ver­lo­ren gegan­gen wären. Eine Haf­tung besteht jedoch nur im Rah­men der Haf­tungs­re­ge­lun­gen die­ser AGB.

(5) Ansprü­che des Kun­den, die auf der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers, der Gesund­heit oder der Frei­heit beru­hen, ver­jäh­ren ohne Rück­sicht auf ihre Ent­ste­hung und die Kennt­nis oder grob fahr­läs­sige Unkennt­nis in fünf Jah­ren von der Bege­hung der Hand­lung, der Pflicht­ver­let­zung oder dem sons­ti­gen, den Scha­den aus­lö­sen­den Ereig­nis an. Andere Ansprü­che des Kun­den, die sich nicht aus Gewähr­leis­tung, arg­lis­ti­ger Täu­schung oder einer vor­sätz­li­cher Hand­lung erge­ben, ver­jäh­ren in sechs Monaten.

(6) Die Haf­tung nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz bleibt von den vor­ste­hen­den Haf­tungs­re­ge­lun­gen unberührt.

§ 12 Sper­rung, Vor­aus­set­zun­gen und Auf­he­bung der Sper­rung, Kostenerstattung

(1) Nimmt der Anbie­ter eine Sper­rung vor, so ist er zur Sper­rung sämt­li­cher ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Dienste und Leis­tun­gen berech­tigt. Die Wahl der Sperr­maß­nahme liegt inso­weit im Ermes­sen des Anbie­ters. Der Anbie­ter wird jedoch die berech­tig­ten Belange des Kun­den berück­sich­ti­gen. Ins­be­son­dere wird er im Falle einer Sper­rung, die auf­grund der Inhalte auf dem Web­ser­ver erfolgt, dem Kun­den deren Abän­de­rung bzw. Besei­ti­gung ermög­li­chen. Ergibt sich der Grund zur Sper­rung bereits aus der vom Kun­den regis­trier­ten Domain selbst, ist der Anbie­ter berech­tigt, die Domain des Kun­den in die Pflege des Regis­trars zu stel­len. Durch eine Sper­rung wird der Kunde nicht von sei­ner Ver­pflich­tung ent­bun­den, die ver­ein­bar­ten Ent­gelte zu ent­rich­ten. Der Anbie­ter genügt sei­nen Mit­tei­lungs­pflich­ten, wenn er die jewei­li­gen Mit­tei­lun­gen per E-Mail an die vom Kun­den ange­ge­bene E-Mail­adresse sen­det. Für die Sper­rung und für die Auf­he­bung der Sper­rung kann der Anbie­ter jeweils das hier­für ver­ein­barte Ent­gelt (der­zeit 20,00 EUR) berech­nen (“Sperr- und Entsperrgebühr”).

(2) Liegt offen­sicht­lich (=evi­dent) ein Ver­hal­ten des Kun­den oder ein die­sem zure­chen­ba­res Ver­hal­ten Drit­ter vor, das gegen gel­ten­des Deut­sches Recht oder Rechte Drit­ter ver­stößt, kann der Anbie­ter eine Sper­rung vor­neh­men. Der Anbie­ter setzt den Kun­den hier­über in Kennt­nis. Der Anbie­ter kann die Auf­he­bung der Sper­rung davon abhän­gig machen, dass der Kunde den rechts­wid­ri­gen Zustand besei­tigt und zum Aus­schluss einer Wie­der­ho­lungs­ge­fahr eine ver­trags­stra­fen­be­wehrte Unter­las­sungs­er­klä­rung gegen­über dem Anbie­ter abge­ge­ben hat sowie für die Zah­lung einer hier­aus etwaig sich zukünf­tig erge­ben­den Ver­trags­strafe Sicher­heit geleis­tet hat. Die Höhe des Ver­trags­stra­fever­spre­chens ori­en­tiert sich dabei an der Bedeu­tung des Ver­sto­ßes, beträgt bei Ver­stö­ßen gegen gewerb­li­che Schutz­rechte oder Wett­be­werbs­recht jedoch in der Regel über 5.000 EUR.

(3) Hält der Anbie­ter es für mög­lich, dass ein Ver­hal­ten des Kun­den oder ein die­sem zure­chen­ba­res Ver­hal­ten Drit­ter vor­liegt, das gegen gel­ten­des Deut­sches Recht oder Rechte Drit­ter ver­stößt, ist dies jedoch nicht offen­sicht­lich, setzt der Anbie­ter den Kun­den unter Angabe des Grun­des und unter Andro­hung der Sper­rung in Kennt­nis und for­dert ihn unter Frist­set­zung zur Abgabe einer Stel­lung­nahme auf. Nimmt der Anbie­ter dann den­noch eine Sper­rung vor, setzt er den Kun­den hier­von in Kennt­nis. Der Anbie­ter kann die Auf­he­bung der Sper­rung davon abhän­gig machen, dass der Kunde die gefor­derte schrift­li­che Stel­lung­nahme abge­ge­ben und Sicher­heit geleis­tet hat. Die Höhe der Sicher­heit ent­spricht inso­weit der Höhe zu erwar­ten­der Kos­ten des Anbie­ters für den Fall einer Inan­spruch­nahme von drit­ter Seite.

(4) Soweit der Anbie­ter von Drit­ten oder von staat­li­chen Stel­len wegen eines Ver­hal­tens in Anspruch genom­men wird, das den Anbie­ter zur Sper­rung berech­tigt, ver­pflich­tet sich der Kunde, den Anbie­ter von allen Ansprü­chen frei­zu­stel­len und die­je­ni­gen Kos­ten zu tra­gen, die durch die Inan­spruch­nahme oder Besei­ti­gung des rechts­wid­ri­gen Zustan­des ent­stan­den sind. Dies umfasst ins­be­son­dere auch die erfor­der­li­chen Rechts­ver­tei­di­gungs­kos­ten des Anbie­ters. Die Frei­stel­lung wirkt auch – als Ver­trag zu Guns­ten Drit­ter – für die jewei­lige Domain-Ver­ga­be­stelle, sowie sons­ti­ger für die Regis­trie­rung von Domains ein­ge­schal­te­ter Personen.

§ 13 Vertragsstrafe

Für jeden Fall einer vom Kun­den zu ver­tre­ten­den Zuwi­der­hand­lung gegen Ver­pflich­tun­gen nach den Zif­fern 3.1 und/oder 7.1 der Domain-Regis­trie­rungs­be­din­gun­gen des Anbie­ters und/oder gegen die Zif­fern 7.3 und/oder 8.1 und/oder 8.2 und/oder 8.3 und/oder 9.2 und/oder 9.3 die­ser AGB, kann der Anbie­ter vom Kun­den Zah­lung einer Ver­trags­strafe von bis zu 5.100 EUR ver­lan­gen. Der Kunde kann die Höhe der vom Anbie­ter im Ein­zel­fall fest­zu­set­zen­den Ver­trags­strafe gericht­lich über­prü­fen las­sen. Soweit der Kunde Unter­neh­mer (§ 14 BGB) ist, ist die Ein­rede des Fort­set­zungs­zu­sam­men­hangs aus­ge­schlos­sen. Bei andau­ern­den Rechts­ver­stö­ßen gilt inso­weit jeder Monat als eigen­stän­di­ger Ver­stoß. Die Gel­tend­ma­chung eines wei­ter­ge­hen­den Scha­dens bleibt durch die Ver­trags­strafe unberührt.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Anbie­ter erhebt, ver­ar­bei­tet und nutzt per­so­nen­be­zo­gene Daten des Kun­den. Wei­tere Infor­ma­tio­nen zur Daten­ver­ar­bei­tung und zum Daten­schutz erge­ben sich aus der Daten­schutz­erklärung des Anbie­ters. Diese ist abruf­bar unter: www.versmarketing.de/datenschutz

(2) Dem Kun­den ist bekannt, dass die auf dem Web­ser­ver gespei­cher­ten Inhalte aus tech­ni­scher Sicht vom Anbie­ter jeder­zeit ein­ge­se­hen wer­den kön­nen. Dar­über hin­aus ist es theo­re­tisch mög­lich, dass die Daten des Kun­den bei der Daten­über­tra­gung über das Inter­net von unbe­fug­ten Drit­ten ein­ge­se­hen werden.

§ 15 Gericht­stand, anwend­ba­res Recht

(1) Gerichts­stand für sämt­li­che Ansprü­che aus den Ver­trags­be­zie­hun­gen zwi­schen den Ver­trags­par­teien sich erge­ben­den Strei­tig­kei­ten, ins­be­son­dere über das Zustan­de­kom­men, die Abwick­lung oder die Been­di­gung des Ver­tra­ges ist – soweit der Kunde Voll­kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich­recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist – Bad Kreuz­nach. Der Anbie­ter kann den Kun­den wahl­weise auch an des­sen all­ge­mei­nem Gerichts­stand verklagen.

(2) Für die vom Anbie­ter auf der Grund­lage die­ser AGB abge­schlos­se­nen Ver­träge und für die hier­aus fol­gen­den Ansprü­che, gleich wel­cher Art, gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss der Bestim­mun­gen zum Ein­heit­li­chen UN-Kauf­recht über den Kauf beweg­li­cher Sachen (CISG).

§ 16 Auf­rech­nung, Zurück­be­hal­tung, Schrift­form, Voll­jäh­rig­keit, Sal­va­to­ri­sche Klausel

(1) Mit For­de­run­gen des Anbie­ters kann der Kunde nur auf­rech­nen, soweit diese unwi­der­spro­chen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt sind. Die Gel­tend­ma­chung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts steht dem Kun­den nur wegen Gegen­an­sprü­chen zu, die aus dem Ver­trags­ver­hält­nis mit dem Anbie­ter resultieren.

(2) Der Kunde erklärt mit Abgabe sei­ner Bestel­lung aus­drück­lich, dass er das acht­zehnte Lebens­jahr voll­endet hat, voll geschäfts­fä­hig ist und sein über­wie­gen­der Wohn­sitz in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land liegt. Sofern der Kunde das acht­zehnte Lebens­jahr nicht voll­endet hat, ver­si­chert er mit Auf­gabe der Bestel­lung, dass er zu die­ser berech­tigt ist. Der Anbie­ter weist auf die mög­li­che Straf­bar­keit einer Falsch­an­gabe hier­mit hin.

(3) Die Ver­trags­par­teien ver­ein­ba­ren, dass soweit in ver­trag­li­chen Rege­lun­gen zwi­schen den Par­teien Schrift­form vor­ge­se­hen ist, diese durch Tele­fax, nicht jedoch durch E-Mail, gewahrt wird.

(4) Soll­ten Bestim­mun­gen die­ser AGB und/oder des Ver­tra­ges unwirk­sam sein oder wer­den, so berührt dies die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht. Die Ver­trags­par­teien ver­pflich­ten sich, anstelle einer unwirk­sa­men Bestim­mung eine gül­tige Ver­ein­ba­rung zu tref­fen, deren wirt­schaft­li­cher Erfolg dem der unwirk­sa­men so weit wie mög­lich nahe kommt.

Domain-Regis­trie­rungs­be­din­gun­gen

Soweit der Kunde bei VersMarketing (“Anbie­ter”) eine Domain (z.B. “.DE”, “.COM”) regis­triert, gel­ten ergän­zend zu den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des Anbie­ters fol­gende Regelungen:

$ 1 All­ge­mei­nes, Rechts­ver­hält­nisse, ergän­zende Bedingungen

(1) Die unter­schied­li­chen Top-Level-Domains wer­den von einer Viel­zahl unter­schied­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen bzw. Regis­tra­ren (nach­fol­gend ein­heit­lich “Ver­ga­be­stelle”) ver­wal­tet. Für jede der unter­schied­li­chen TLDs bestehen eigene Bedin­gun­gen für die Regis­trie­rung und Ver­wal­tung. Ergän­zend gel­ten daher die jeweils für die zu regis­trie­rende TLD maß­geb­li­chen Regis­trie­rungs­be­din­gun­gen und Richt­li­nien. Soweit diese in Wider­spruch zu den vor­lie­gen­den Domain-Regis­trie­rungs­be­din­gun­gen oder den AGB des Anbie­ters ste­hen, haben die jewei­li­gen Regis­trie­rungs­be­din­gun­gen und Richt­li­nien Vor­rang vor den Domain-Registrierungsbedingungen.

(2) Der Anbie­ter beauf­tragt ledig­lich im Auf­trag des Kun­den die Regis­trie­rung der Domain bei der Vergabestelle.

§ 2 Prü­fungs­pflich­ten des Kunden

(1) Der Kunde über­prüft vor der Bean­tra­gung einer Domain, dass diese keine Rechte Drit­ter ver­letzt und nicht gegen gel­ten­des Recht ver­stößt. Der Kunde ver­si­chert, dass er die­ser Ver­pflich­tung nach­ge­kom­men ist und dass sich bei die­ser Prü­fung keine Anhalts­punkte für eine Rechts­ver­let­zung erge­ben haben.

(2) Der Kunde ver­pflich­tet sich im Falle eines Ver­sto­ßes gegen Zif­fer 2.1 zur Zah­lung einer Ver­trags­strafe (Zif­fer 13 der AGB des Anbieters).

§ 3 Regis­trie­rungs­da­ten, Mitteilungspflichten

(1) Der Kunde ist ins­be­son­dere ver­pflich­tet zur Regis­trie­rung einer Domain die rich­ti­gen und voll­stän­di­gen Daten des Domain­in­ha­bers (“Regis­trant”), des admi­nis­tra­ti­ven Ansprech­part­ners (“admin-c” bzw. “Admi­nis­tra­tive Con­tact”) und des tech­ni­schen Ansprech­part­ners (“tech-c” bzw. “Tech­ni­cal Con­tact”) anzu­ge­ben.
Unab­hän­gig von den ein­schlä­gi­gen Regis­trie­rungs­be­din­gun­gen umfasst dies jeweils neben dem Namen, eine ladungs­fä­hige Post­an­schrift (keine Post­fach- oder anonyme Adresse) sowie E-Mail­adresse und Tele­fon­num­mer. Der Kunde hat bei Ände­run­gen die Daten unver­züg­lich durch Mit­tei­lung an den Anbie­ter per Post, Tele­fax oder E-Mail zu aktualisieren.

(2) Der Kunde ver­pflich­tet sich im Falle eines Ver­sto­ßes gegen Zif­fer 3.1 zur Zah­lung einer Ver­trags­strafe (Zif­fer 13 der AGB des Anbieters).

(3) Der Kunde ist ver­pflich­tet, dem Anbie­ter unver­züg­lich anzu­zei­gen, wenn er auf­grund einer gericht­li­chen Ent­schei­dung die Rechte an einer für ihn regis­trier­ten Domain verliert.

§ 4 Ablauf der Registrierung

(1) Der Anbie­ter wird nach Beauf­tra­gung durch den Kun­den die Bean­tra­gung der gewünsch­ten Domain bei der zustän­di­gen Ver­ga­be­stelle ver­an­las­sen. Der Anbie­ter ist berech­tigt, die Akti­vie­rung einer Domain erst nach Zah­lung der für die Regis­trie­rung ver­ein­bar­ten Ent­gelte vor­zu­neh­men. Der Anbie­ter hat auf die Ver­gabe durch die jewei­lige Ver­ga­be­stelle kei­nen Ein­fluss. Der Anbie­ter über­nimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kun­den bean­tragte Domain zuge­teilt wer­den und/oder die zuge­teilte Domain frei von Rech­ten Drit­ter ist oder auf Dauer Bestand hat. Die Aus­kunft des Anbie­ters dar­über, ob eine bestimmte Domain noch frei ist, erfolgt durch den Anbie­ter auf­grund Anga­ben Drit­ter und bezieht sich nur auf den Zeit­punkt der Aus­kunfts­ein­ho­lung des Anbie­ters. Erst mit der Regis­trie­rung der Domain für den Kun­den und der Ein­tra­gung in der Daten­bank der Ver­ga­be­stelle ist die Domain dem Kun­den zugeteilt.

(2) Der Kunde wird bei der jewei­li­gen Ver­ga­be­stelle als Domain­in­ha­ber und admi­nis­tra­ti­ver Ansprech­part­ner ein­ge­tra­gen. Der Anbie­ter ist berech­tigt, bei Domains der TLDs (“Endung”) .com, .net, .org, .cc, .biz und .info aus admi­nis­tra­ti­ven Grün­den als E-Mail Adresse des admin-c eine abwei­chende E-Mail-Adresse ein­zu­tra­gen oder ein­tra­gen zu las­sen. Die Rechte des Kun­den wer­den hier­durch nicht beein­träch­tigt. Der Kunde stimmt die­ser Ver­fah­rens­weise aus­drück­lich zu.

(3) Eine Ände­rung des bean­trag­ten Domain­na­mens nach der Bean­tra­gung der Regis­trie­rung bei der jewei­li­gen Ver­ga­be­stelle ist aus­ge­schlos­sen. Mög­lich ist dann ledig­lich eine Kün­di­gung der bestehen­den und Neu­be­an­tra­gung der gewünsch­ten Domain. Ist eine bean­tragte Domain bis zur Wei­ter­lei­tung des Antrags an die Ver­ga­be­stelle bereits ander­wei­tig ver­ge­ben wor­den, kann der Kunde einen ande­ren Domain­na­men wäh­len. Das glei­che gilt, wenn bei einem Pro­vi­der­wech­sel der bis­he­rige Pro­vi­der den Pro­vi­der­wech­sel ablehnt. Soweit ein­zelne Domains durch den Kun­den oder auf­grund ver­bind­li­cher Ent­schei­dun­gen in Domain­strei­tig­kei­ten gekün­digt wer­den, besteht kein Anspruch des Kun­den auf Bean­tra­gung einer unent­gelt­li­chen Ersatzdomain.

(4) Der Anbie­ter darf unter einer vom Kun­den regis­trier­ten Domain eine von ihm gestal­tete Seite ein­blen­den, solange der Kunde noch keine Inhalte hin­ter­legt oder die Domain auf andere Inhalte umge­lei­tet hat.

§ 5 Erklä­run­gen, Kün­di­gung, Erstat­tung von Entgelten

(1) Alle Erklä­run­gen Domains betref­fend, ins­be­son­dere Kün­di­gung der Domain, Pro­vi­der­wech­sel, Löschung der Domain, bedür­fen der Schrift­form. Inso­weit gel­ten jedoch ergän­zend Zif­fern 16.3 und 5.4 der AGB des Anbieters.

(2) Bei allen über den Anbie­ter regis­trier­ten Domains kann der Kunde unter Ein­hal­tung die­ser Domain-Regis­trie­rungs­be­din­gun­gen und den jewei­li­gen Bedin­gun­gen der Ver­ga­be­stelle diese kün­di­gen oder zu einem ande­ren Pro­vi­der umzie­hen, sofern die­ser die ent­spre­chende Top-Level-Domain (z.B. “.DE”) anbie­tet bzw. den Pro­vi­der­wech­sel nach den erfor­der­li­chen Gege­ben­hei­ten und tech­ni­schen Anfor­de­run­gen unter­stützt. Soweit nicht aus­drück­lich der gesamte Web­hos­ting-Ver­trag gekün­digt wird, son­dern ledig­lich die Kün­di­gung einer Domain/mehrerer Domains/sämtlicher Domains erfolgt, besteht der Web­hos­ting-Ver­trag als sol­cher bzw. der Ver­trag über die übri­gen Domains fort, da diese auch unab­hän­gig von der gekün­dig­ten Domain wei­ter genutzt wer­den können.

(3) Kann der Anbie­ter dem Pro­vi­der­wech­sel (KK-Antrag) des neuen Pro­vi­der des Kun­den nicht recht­zei­tig statt­ge­ben, weil der Pro­vi­der­wech­sel durch den neuen Pro­vi­der oder den Kun­den zu spät ver­an­lasst wurde oder die für die Zustim­mung not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen nicht erfüllt sind, ist der Pro­vi­der aus­drück­lich dazu berech­tigt, die gekün­digte Domain zum Kün­di­gungs­ter­min bei der jewei­li­gen Ver­ga­be­stelle löschen zu las­sen (“CLOSE”). Der Anbie­ter behält sich vor, KK-Anträ­gen erst statt zu geben, wenn sämt­li­che unbe­strit­te­nen offe­nen For­de­run­gen des Kun­den begli­chen sind.

(4) Soweit die Regis­trie­rung der Domain für die jewei­lige Regis­trie­rungs­dauer auch nach Been­di­gung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses mit dem Anbie­ter fort­dau­ert und damit die Domain wei­ter nutz­bar bleibt, erfolgt weder für eine im Tarif ent­hal­tene Domain noch für zusätz­li­che Domains eine Erstat­tung bereits bezahl­ter Entgelte.